Das Lieferkettengesetz (LkSG) gilt offiziell erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl – doch die Realität sieht anders aus. Lieferkettengesetz KMU Auswirkungen Deutschland ist ein Thema, das immer mehr mittelständische und kleinere Unternehmen beschäftigt. Denn auch wer selbst nicht direkt gesetzlich verpflichtet ist, spürt den Druck: durch Anfragen großer Kunden, Ausschreibungsbedingungen und veränderte Einkaufsrichtlinien. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, aus Lieferketten ausgeschlossen zu werden – ganz ohne eigene gesetzliche Pflicht.
Was das Lieferkettengesetz regelt – und wen es formal verpflichtet
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist seit Januar 2023 in Kraft. Zunächst galt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland, seit Januar 2024 gilt es ab 1.000 Mitarbeitenden. Damit sind formal vor allem Konzerne und große Mittelständler direkt adressiert.
Diese verpflichteten Unternehmen müssen sicherstellen, dass entlang ihrer gesamten Lieferkette grundlegende Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
- Faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne
- Schutz vor umweltschädlichen Praktiken
- Einrichtung von Beschwerdeverfahren
Um diese Pflichten zu erfüllen, müssen die großen Unternehmen ihre Zulieferer – also oft KMU – systematisch befragen, prüfen und dokumentieren. Genau hier setzt der indirekte Druck auf kleinere Unternehmen an.
Lieferkettengesetz KMU Auswirkungen Deutschland: Der indirekte Druck in der Praxis
Ein Automobilzulieferer mit 200 Mitarbeitenden liefert Komponenten an einen OEM mit 50.000 Beschäftigten. Der OEM ist LkSG-pflichtig und muss seine unmittelbaren Zulieferer prüfen. Folge: Der kleine Zulieferer erhält umfangreiche Fragebögen zur Lieferkettenkonformität, wird gebeten, Nachweise über Arbeitsbedingungen bei seinen eigenen Vorlieferanten beizubringen, und muss möglicherweise einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) unterzeichnen.
Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Branchen wie Maschinenbau, Lebensmittel, Textil und Elektronik berichten zunehmend davon, dass Kunden entsprechende Compliance-Nachweise fordern – oft als Voraussetzung für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung. Wer diese Informationen nicht liefern kann oder will, verliert Aufträge.
Hinzu kommt: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die voraussichtlich ab 2026/2027 schrittweise in Kraft tritt, wird die Anforderungen weiter verschärfen und die Schwellenwerte möglicherweise senken. KMU sollten sich also nicht in Sicherheit wiegen.
Welche konkreten Anforderungen auf KMU zukommen können
Die Anforderungen, die durch die Lieferkette nach unten weitergegeben werden, sind vielfältig. Typische Forderungen großer Kunden gegenüber ihren KMU-Lieferanten umfassen:
- Selbstauskünfte und Fragebögen zu Arbeitsbedingungen, Umweltmaßnahmen und Beschaffungspraktiken
- Unterzeichnung von Verhaltenskodizes, die Mindeststandards festlegen
- Nachweise über Zertifizierungen (z. B. ISO 14001, SA8000)
- Transparenz über eigene Vorlieferanten, inklusive Herkunft von Rohmaterialien
- Implementierung von Beschwerdeverfahren für Mitarbeitende und Externe
Für viele KMU ist das neu und ressourcenintensiv. Besonders herausfordernd ist die Forderung nach Transparenz über die eigene vorgelagerte Lieferkette – also die Lieferanten der Lieferanten. Hier fehlen oft Strukturen und Kapazitäten.
Ein oft übersehener Aspekt: Auch die korrekte Dokumentation von Geschäftspartnern gehört zur Due Diligence. Dazu zählt unter anderem die Überprüfung, ob Lieferanten tatsächlich existieren und steuerlich registriert sind. Tools wie VAT Verifizierung helfen dabei, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Geschäftspartnern schnell und zuverlässig zu prüfen – ein einfacher, aber wichtiger Baustein im Rahmen einer umfassenderen Lieferantensorgfalt.
Was KMU jetzt tun sollten – praktische Handlungsempfehlungen
Der Schlüssel liegt in einer strukturierten, schrittweisen Herangehensweise. KMU müssen keine umfangreiche Compliance-Abteilung aufbauen, um vorbereitet zu sein. Folgende Schritte helfen:
- Bestandsaufnahme: Welche Kunden fordern bereits LkSG-bezogene Nachweise? Mit welchen Lieferanten arbeiten Sie zusammen und wo befinden sich diese geografisch?
- Risikoanalyse: Gibt es Beschaffungsquellen in Ländern mit erhöhten Menschenrechts- oder Umweltrisiken? Eine einfache Länderliste (z. B. auf Basis von Corruption Perceptions Index oder Global Slavery Index) hilft bei der ersten Einschätzung.
- Basisdokumentation aufbauen: Verhaltenskodex für Lieferanten formulieren, Selbstauskunftsbögen vorbereiten, Zertifikate und Nachweise sammeln.
- Lieferantenprüfung strukturieren: Neue Lieferanten vor Vertragsschluss prüfen – auch auf formale Kriterien wie Steuerregistrierung, Geschäftssitz und Identität. Dienste zur VAT-Überprüfung können dabei als erster schneller Check dienen.
- Interne Verantwortlichkeiten klären: Wer ist im Unternehmen für Lieferkettenthemen zuständig? Auch in kleinen Betrieben braucht es eine klare Zuständigkeit.
- Schulungen durchführen: Einkauf und Geschäftsleitung sollten grundlegende LkSG-Kenntnisse haben, um informierte Entscheidungen treffen zu können.
Viele dieser Schritte lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen – sofern man frühzeitig beginnt und nicht auf den ersten Kundenaufruf wartet.
Chancen erkennen: Compliance als Wettbewerbsvorteil
Wer Lieferkettensorgfalt als lästige Pflicht betrachtet, verschenkt Potenzial. Unternehmen, die ihre Lieferkettenkonformität früh aufgebaut haben, profitieren mehrfach:
- Sie sind schneller auskunftsfähig gegenüber Kunden und gewinnen Aufträge, die an Compliance-Kriterien gebunden sind.
- Sie reduzieren eigene Risiken durch transparentere Lieferantenbeziehungen.
- Sie stärken ihre Reputation bei Kunden, Investoren und Mitarbeitenden.
- Sie sind besser vorbereitet, wenn regulatorische Anforderungen weiter steigen.
Gerade im B2B-Bereich wird nachhaltiges Wirtschaften zunehmend zu einem Differenzierungsmerkmal. E
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